Gartenordnung

1. Präambel
Der Mietgarten soll Dir die Möglichkeit bieten, qualitativ hochwertige regionale Bio-Gemüsesorten zu kultivieren und einen angemessenen Ernteertrag mit relativ geringem Arbeitseinsatz zu erzielen. Die Flächen werden nach den Grundsätzen des biologischen Landbaus bewirtschaftet und mit der Saison und dem jeweiligen Standort angepassten Bio-Gemüsesorten bepflanzt.

Der Mietgarten ist kein Schrebergarten, im Vordergrund steht die Freude am Gärtnern. Dies erfordert von Dir und allen anderen Nutzern gegenseitige Rücksichtnahme.

Wir vertrauen auf das Gute im Menschen und sehen daher auch keine Zutrittskontrollen, Absperrungen oder dergleichen vor.

Es sind keine Einrichtungen wie Sanitäre Anlagen vorhanden und wir dürfen keine Parkplätze ausweisen.


2. Grundsätze der Bewirtschaftung
Die Firma MORGENTAU Biogemüse GmbH bereitet die Flächen entsprechend vor und sät bzw. pflanzt dort entsprechend einem auf den jeweiligen Standort abgestimmten Anbauplan die Bio-Pflanzen. Ab dem für den jeweiligen Standort festgesetzten Übergabetermin kultiviert der Nutzer die Bio-Pflanzen (einpflanzen, säen, jäten, vereinzeln, gießen etc.) in eigener Verantwortung. Mit diesem Stichtag gehen Bio-Samen, Bio-Pflanzen und die daraus hochwachsenden Bio-Früchte in das Eigentum der Nutzer über.

Die Bewirtschaftung erfolgt nach den Grundsätzen des biologischen Landbaus. Es wird daher kein Mineraldünger und kein chemisch-synthetischer Pflanzenschutz verwendet und die Bio-Jungpflanzen und Bio-Samen stammen aus biologischem Anbau. Bio-Samen und Bio-Jungpflanzen werden ausschließlich von MORGENTAU Biogemüse GmbH für die Standard- und Premiumparzellen zur Verfügung gestellt. Für die Profifläche sowie die Profiparzelle sind die Richtlinien unseres dazugehörigen Infoblattes zu beachten. Bio-Pflanzen, die nicht aus biologischem Anbau stammen bzw. aus nicht nachweisbarem biologischem Anbau (siehe Punkt 6), werden ausnahmslos ausgerissen und entsorgt. Für eventuelle Folgeschäden durch Verwendung von nicht erlaubten Samen bzw. Jungpflanzen, Dünger, Erde, Pestiziden etc. haftet der Nutzer dem Betreiber.

Der Betreiber schafft durch Fruchtfolge, Bodenbearbeitung und Pflegemaßnahmen und richtige Sortenauswahl, die Voraussetzung für einen guten Ertrag und hohe Qualität. Gärtnern heißt arbeiten mit der Natur und in Abhängigkeit von der Natur. Demgemäß besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Erntemenge oder –qualität. Durch die Vorauswahl der Bio-Pflanzen versucht die Firma MORGENTAU Biogemüse GmbH jedoch, ein möglichst gutes Ernteergebnis zu erreichen.

In Abhängigkeit der Jahreswitterung und sonstiger Umstände, kann es zu Ausfällen von Jungpflanzen, Problemen mit Insekten, anderen Schädlingen, Krankheiten, und spezieller Bodenbeschaffenheit, Dürre und Hagelschäden, etc. kommen. MORGENTAU Biogemüse GmbH übernimmt diesbezüglich keine Haftung oder Schadenersatz.

Müll ist von den Nutzern selbst ordnungsgemäß zu Hause zu entsorgen.


3. Nebenleistungen der Firma MORGENTAU Biogemüse GmbH
Der Betreiber stellt ein Grundsortiment an Geräten zum Anbau und zur Pflege der Mietgärten zur Verfügung. Diese Geräte verbleiben am Standort. 

Ebenso stellt der Betreiber Wasser zur Bewässerung im vernünftigen Ausmaß zur Verfügung.


4. Übergabe- und Räumtermine
Die Firma MORGENTAU Biogemüse GmbH gibt im Frühjahr zeitgerecht den Übergabetermin bekannt, ab dem die Mietgärten von den einzelnen Nutzern bewirtschaftet werden. Ebenso werden weitere Pflanztermine bekannt gegeben, an denen anstelle bereits abgeernteter Bio-Pflanzen andere gesetzt bzw. ausgesät werden.

Der Räumtermin im Herbst ist jeweils Ende Oktober, gegebenenfalls bei Pachtende früher. Bis zu diesem Termin sind von Dir sowie von allen anderen Nutzern allenfalls vorhandene Dekorationsmaterialien, Aufbauten z.B. für Bio-Tomaten, Bohnenstangen, Etiketten, Kulturschutznetze etc. zu entfernen. Allenfalls noch vorhandenes Material wird ab diesem Termin von der Firma MORGENTAU Biogemüse GmbH auf Kosten des Nutzers entsorgt.

Nach dem Räumtermin werden sämtliche Flächen umgeackert, gegrubbert oder gemulcht. Daher können dort auch keine mehrjährigen Kulturen oder fixe bauliche Anlagen angelegt werden. Mit diesem Datum gehen alle noch am Feld stehenden Früchte und Fruchtreste zur Vernichtung in das Eigentum des Betreibers über.


5. Verhalten der Nutzer
Du und alle anderen Nutzer halten sich im Mietgarten in der Natur auf. Es sind daher adäquate Kleidung und Schuhwerk zu verwenden und die Besonderheiten des Aufenthaltes in der Natur zu beachten. Werkzeuge sind so zu verwenden, dass Verletzungen oder Schäden verhindert werden.

Die jeweiligen Mietgartenparzellen sind voneinander getrennt. Jeder Nutzer wird nur seine eigene Parzelle kultivieren, abernten und auch Kinder so beaufsichtigen, dass sie keine Schäden an fremden Parzellen verursachen.

Die Mitnahme von Hunden, der Betrieb von geräuschproduzierenden Geräten (Radio etc.) sowie die Errichtung von Bauten, ausgenommen kleine Schutzgestelle für Bio-Tomaten und Rankhilfen sind unzulässig.


6. Vertragslaufzeit
Die Überlassung einer Parzelle an Dich sowie anderen von Dir bevollmächtigten Nutzern (Ehepartner, Kinder, Freund, Geschwister, etc.) erfolgt jeweils für eine Saison. Die Firma MORGENTAU Biogemüse GmbH ist jedoch berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen und Dich, sowie alle anderen bevollmächtigten Nutzer von der weiteren Nutzung auszuschließen, wenn Du oder die anderen bevollmächtigten Nutzer

  • Mineraldünger oder chemisch-synthetischen Pflanzenschutz verwenden oder andere Betriebsmittel einsetzen, die den Richtlinien des biologischen Landbaues EU 834/2007 widersprechen,
  • Pflanzen/Saatgut, die aus nicht biologischem Anbau stammen bzw. aus nicht nachweisbarem biologischem Anbau auspflanzen/-säen
  • unzulässige Bauten errichten,
  • Bio-Pflanzen oder Bio-Früchte von anderen Parzellen stehlen,
  • die Parzelle verunkrauten lassen und dies trotz Aufforderung durch die Firma MORGENTAU Biogemüse GmbH nicht abstellen,
  • keinen Zahlungseingang innerhalb von 14 Tagen nach der ersten Zahlungserinnerung leisten
  • Hunde mitnehmen, oder störenden Lärm verursachen.


Bei Verstößen gegen die Gartenordnung hat der Betreiber das Recht, dem Nutzer das Vertragsverhältnis sofort und uneingeschränkt zu kündigen. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Jahresentgelts oder Teilen davon.


7. Kommunikation mit den Nutzern
Der Betreiber ist bemüht, Dich und alle anderen Nutzer über die laufenden Angelegenheiten, Kultur- und Erntetipps, Verwertungsmöglichkeiten für die Ernte, etc. möglichst gut zu informieren, wobei die Information in erster Linie mittels elektronischer Medien erfolgen soll.

8. Datenschutz
Mit der Bestellung Deiner Parzelle willigst Du ein, dass wir Deine Daten verwalten und Dir Informationen (auch zu anderen Leistungen der MORGENTAU Biogemüse GmbH) per Mail, per Post oder telefonisch zukommen lassen dürfen.

Mit der Buchung Deines Mietgartens, also des MORGENTAU GARTENS, erkennst Du die Vertragsbedingungen in der aktuellen Fassung an.

​​​​​​​Bei Stornierung der Parzelle fallen 10 EUR Bearbeitungsgebühr an.